FAIR FÜR ALLE stützt sich auf das Prinzip der Unparteilichkeit und der Objektivität. Deshalb wurde eine externe, akkreditierte Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung betraut. Die Zertifizierungsstelle ist in Ihren Entscheidungen unbeeinflussbar von anderen Organisationen oder Personen. Das betrifft die Zulassung und Auswahl der Auditorinnen und Auditoren, die operative Durchführung des Audits und geht bis hin zur Zertifizierungsentscheidung und Erstellung des Zertifikates.
Für die Auditorinnen und Auditoren definierte der Zertifizierungsrat verbindliche Qualifikations- und Kompetenzanforderungen. Sie wurden eigens nach diesen Anforderungen für FAIR FÜR ALLE ausgebildet.
Auditprinzipien
Auditorinnen und Auditoren unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben das in Form einer Verschwiegenheitsklausel gegenüber der Zertifizierungsstelle rechtsverbindlich unterfertigt.
Die Entscheidungen der Auditorinnen und Auditoren folgen den sogenannten Auditprinzipien. Zu diesen zählen insbesondere die Objektivität, die Unparteilichkeit und die Sorgfaltspflicht. In diesem Sinne sind sie verpflichtet ihre Tätigkeit gewissenhaft auszuüben.
Auditplan
Das Audit wird direkt im Unternehmen durchgeführt. Ihre Aufgabe ist es, festzustellen, in welchem Ausmaß die Barrierefreiheit im Unternehmen mit dem Kriterienkatalog übereinstimmt. Dazu ist es notwendig Befragungen durchzuführen, Beobachtungen anzustellen und Einblick in Dokumente zu bekommen. Die Auditorinnen und Auditoren sind deshalb auf Zusammenarbeit angewiesen.
Ist eine Einsicht in wesentliche Dokumente oder die Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich, kann die Übereinstimmung mit dem Kriterienkatalog nicht festgestellt werden. Die jeweiligen Kriterien müssten unter diesen Umständen mit null Punkten bewertet werden.
Die Struktur und Dauer des Audits richtet sich nach dem Auditplan. Dieser wird im Vorfeld erstellt. Sie erhalten ihn etwa zwei Wochen vor dem Audit zur Information. Der Auditplan kann jedoch in der Praxis leicht abgeändert werden, wenn unvorhergesehene Aspekte auftreten.
Bei einem Audit handelt es sich immer um eine Tätigkeit mit stichprobenartigem Charakter.
Es ist NICHT die Aufgabe der Auditorinnen und Auditoren zwanghaft nach Fehlern und Nichtkonformitäten zu suchen. Es geht vielmehr um ein konstruktives Gespräch, durch das die Auditorinnen und Auditoren ausreichend Informationen erhalten. So können sie eine fundierte Entscheidung treffen und Sie bekommen Ideen für Verbesserungen.