Schritt für Schritt
Wenn Sie sich für FAIR FÜR ALLE interessieren, informiert Sie die Koordinierungsstelle gerne persönlich und versorgt Sie mit Informationsmaterial.
Die Koordinierungsstelle ist beim ÖZIV Bundesverband angesiedelt. Schreiben Sie ein E-Mail an info@fairfueralle.at oder rufen Sie +43 1 513 15 35 – 37.
Das sind die Schritte bis Sie das Zertifikat für FAIR FÜR ALLE in Händen halten können:
- Eine Beratung durch eine anerkannte Behindertenorganisation ist verpflichtend.
Ein Erstgespräch mit einer anerkannten Behindertenorganisation ist immer kostenlos. Auf Basis des Erstgesprächs erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Hier können Sie die Inhalte der verpflichtenden Beratung nachlesen. - Wenn Sie die Beratung beauftragt haben, stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Zertifizierung bei der Koordinierungsstelle. Nachdem die Beratung durchgeführt und abgeschlossen wurde, erhalten Sie alle nötigen Stellungnahmen und Bestätigungen. Diese reichen Sie bei der Koordinierungsstelle ein.
- Die Koordinierungsstelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und hält gegebenenfalls mit Ihnen Rücksprache. Dann leitet sie Ihren Antrag auf Zertifizierung an die Zertifizierungsstelle weiter. Diese führt ein Audit durch.
- Das Audit wird durchgeführt von der Zertifizierungsstelle SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H. Ein Auditor oder eine Auditorin vereinbart mit Ihnen direkt einen Termin für das Audit. Etwa zwei Wochen vor dem Audit erhalten Sie einen Auditplan mit begleitenden Informationen. Im Zuge des Audits werden die Forderungen des Kriterienkataloges auf Übereinstimmung überprüft. Hier können Sie nachlesen wie das Audit genau abläuft.
- Nach positiver Prüfung aller Kriterien spricht die Geschäftsführung der Zertifizierungsstelle die Zertifizierung aus. Das Zertifikat wird durch die Zertifizierungsstelle erstellt und direkt an Sie versandt. Die Koordinierungsstelle erhält eine Kopie des Zertifikates. Sie werden eingetragen ins Register der FAIR FÜR ALLE zertifizierten Unternehmen.
- Das Zertifikat ist zeitlich befristet ausgestellt und verliert nach 3 Jahren seine Gültigkeit. Dann ist ein Audit zur Rezertifizierung durchzuführen. Dieses muss bei der Koordinierungsstelle beantragt werden.
Sollte das Audit nicht positiv absolviert werden, haben Sie die Gelegenheit sich erneut zur Zertifizierung anzumelden. In diesem Fall stellen Sie erneut einen Antrag bei der Koordinierungsstelle.
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